
Außerhalb der Wahltarife gliedern sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in die Bereiche Pflicht- und Mehrleistungen. Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben - sie gelten für alle Krankenkassen. Zudem regelt das Gesetz an einigen Stellen, dass die Pflichtleistungen durch die Kassen freiweillig per Satzung ergänzt werden dürfen. Dies nennt man Mehrleistungen. Weil Kassen davon unterschiedlich Gebrauch machen, variieren die Mehrleistungen teils erheblich. Je nach Inanspruchnahme können Mehrleistungen (inkl. Boni für Gesundheitsvorsorge) einen Beitragsnachteil aufwiegen.

Pflichtleistungen / Zuzahlungen 2013
Der "gesetzliche Leistungskatalog" umfasst die Leistungen, auf die Sie - unabhängig von der Krankenkasse - einen Rechtsanspruch haben. In dieser Rubrik finden Sie u.a.:
- Die Einzelleistungen der GKV im Überblick
- Zuzahlungen und Belastungsgrenzen (Härtefall-Regelungen)
- Patientenquittung, Gesundheitskarte, u.v. mehr
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